Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Einleitung
1. Geltungsbereich, Geltungsdauer
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Verträge (nachfolgend „Verträge“ oder einzeln "Vertrag" genannt) der Joller Consulting GmbH (CHE-474.458.115) mit ihren Kunden (nachfolgend «Vertragspartner» genannt), unabhängig von Inhalt und der Rechtsnatur der Verträge, welche Agenturdienstleistungen, insbesondere die Erstellung von Webseiten, Neukundengewinnung, Mitarbeitergewinnung sowie die Schaltung von Werbekampagnen (z.B. auf Instagram, Facebook/Meta) (nachfolgend „Leistungen“ genannt) umfassen.
1.2. Die Verträge kommen erst mit der schriftlichen und/oder einer elektronischen Unterschrift (eSignature) des Vertragspartners oder der Bestätigung des Vertragspartners per E-Mail zustande.
1.3. Die Leistungen der Joller Consulting GmbH erfolgen auf Grundlage dieser AGB. Sofern die Verträge der Joller Consulting GmbH mit dem Vertragspartner zusätzliche oder ersetzende Bestimmungen enthalten, die von den AGB teilweise oder gänzlich abweichen, gehen die individuellen Bestimmungen den AGB vor. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen seitens des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn sie von Joller Consulting GmbH schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurden.
1.4. Die AGB finden auf die aktuellen und zukünftigen Verträge Anwendung. Eine aktuelle Fassung der gültigen AGB findet sich auf der Homepage https://www.joller-consulting.ch/.
1.5. Jegliche Änderungen der bestehenden AGB werden dem Vertragspartner unter der hinterlegten E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von zehn (10 ) Werktagen nach Versand seinen Einwand schriftlich mitteilt.
1.6. Verträge über Agenturdienstleistungen werden für eine feste, im individuellen Vertrag definierte Laufzeit (z.B. 3 Monate) abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung während dieser festen Laufzeit (Mindestlaufzeit) ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarten Raten für die gesamte Laufzeit zu bezahlen.
2. Sorgfaltspflicht, Mitwirkung des Vertragspartners und Geheimhaltung
2.1. Joller Consulting GmbH verpflichtet sich, die Leistungen mit grösster Sorgfalt zu erbringen. Joller Consulting GmbH behält sich das Recht vor, nach Abschluss eines Vertrages die besprochenen Leistungen anzupassen oder von diesen abzuweichen, soweit die Änderungen oder Abweichungen handelsüblich oder unwesentlich sind und keinen garantierten Vertragsinhalt betreffen.
2.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung der getroffenen Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen und Joller Consulting GmbH im Rahmen der Vereinbarung vollumfänglich zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die fristgerechte Zurverfügungstellung von Daten, Unterlagen, Bild- und Textmaterial sowie die Erteilung von erforderlichen Zugriffsrechten (z.B. Meta Business Manager, Werbekonto, Social-Media-Profile).
2.3. Kommt der Vertragspartner seiner Mitwirkungspflicht (insbesondere der Erteilung des Meta-Zugriffs gemäss den von Joller Consulting GmbH zur Verfügung gestellten Anleitungen/Videos) nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach, hat dies keinen Einfluss auf die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung. Die Joller Consulting GmbH ist berechtigt, die Leistungen (insbesondere die monatlichen Raten für die Kampagnenbetreuung) zum vertraglich vereinbarten voraussichtlichen Schaltungsdatum in Rechnung zu stellen und als erbracht abzurechnen, auch wenn die Kampagne aufgrund fehlender Mitwirkung des Vertragspartners nicht oder erst verspätet geschaltet werden kann.
2.4. Allfällige Kosten, die aus der Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Vertragspartner anfallen, werden von diesem allein getragen. Entsteht für Joller Consulting GmbH ein Mehraufwand, weil der Vertragspartner seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nur unvollständig nachgekommen ist, wird dieser dem Vertragspartner durch Joller Consulting GmbH zusätzlich in Rechnung gestellt.
2.5. Im Falle einer besonderen Dringlichkeit ist Joller Consulting GmbH berechtigt, dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Genehmigung (z.B. von Werbemitteln, Texten oder Kampagnen) zu erteilen. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Reaktion durch den Vertragspartner, gilt die Genehmigung als erteilt.
2.6. Die von der Joller Consulting GmbH übermittelten oder zur Verfügung gestellten Unterlagen in papier- oder elektronischer Form, Videos, Offerten, Entwürfe, Werbetexte, Grafiken und Konzeptvorschläge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Joller Consulting GmbH und sind urheberrechtlich geschützt. Die Kampagnendaten im Werbekonto gehören dem Vertragspartner.
2.7. Sowohl die Joller Consulting GmbH als auch der Vertragspartner verpflichten sich, die ihnen gegenseitig zukommenden Informationen und Unterlagen geheim zu halten. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der ersten Kontaktaufnahme und bleibt über die Dauer einer allfälligen Zusammenarbeit hinaus bestehen.
3. Haftung und Gewährleistung
3.1. Die vertragliche und ausservertragliche Haftung der Joller Consulting GmbH ist gegenüber dem Vertragspartner ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, welche vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
3.2. Die Haftung der Joller Consulting GmbH für Mangelfolgeschäden und für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist ausgeschlossen.
3.3. Die Joller Consulting GmbH übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für bestimmte Kampagnenergebnisse (wie z.B. eine bestimmte Anzahl an Leads, Klicks, Verkäufen, einen bestimmten ROI oder Umsatz). Die Joller Consulting GmbH schuldet lediglich die fachgerechte Erbringung der Dienstleistung (z.B. Aufsetzen und Betreuen der Kampagne), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
3.4. Der Vertragspartner trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Inhalte der Werbekampagnen, Webseiten und sonstigen Materialien nicht gegen geltendes Recht oder die Richtlinien der jeweiligen Plattformen (z.B. Meta/Facebook/Instagram Werberichtlinien) verstossen. Wird eine Kampagne von der Plattform abgelehnt oder das Werbekonto gesperrt, weil Richtlinien verletzt wurden, haftet der Vertragspartner hierfür vollumfänglich. Die Vergütungsansprüche der Joller Consulting GmbH bleiben hiervon unberührt.
3.5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Joller Consulting GmbH von allen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten und haftet gegenüber der Joller Consulting GmbH für sämtliche Schäden, die durch Vertragsverletzungen oder rechtswidrigen Einsatz von Leistungen der Joller Consulting GmbH durch den Vertragspartner entstanden sind.
II. Agenturdienstleistungen (Werbung, Webseiten, Neukundengewinnung)
4. Umfang der Leistungen und Ablauf
4.1. Der genaue Leistungsumfang (z.B. Initialaufwand, Vorbereitungszeit, monatliche Betreuung, Werbebudget) wird im individuellen Vertrag festgelegt.
4.2. In der Regel gliedert sich die Leistungserbringung in eine Initialphase (z.B. 4 Wochen Vorbereitungszeit für Strategie, Setup, Werbemittelerstellung) und eine anschliessende Betreuungsphase (Schaltung und Optimierung der Kampagne) über eine feste Laufzeit (z.B. 3 Monate).
4.3. Im Vertrag wird ein „voraussichtliches Schaltungsdatum“ für den Start der Kampagne definiert. Dieses Datum dient als Startpunkt für die Abrechnung der monatlichen Betreuungsraten.
5. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
5.1. Die Vergütung setzt sich in der Regel aus einer einmaligen Initialrate für das Setup und die Vorbereitung sowie aus monatlichen Raten für die laufende Betreuung der Kampagnen zusammen. Das Werbebudget (Media Spend), welches direkt an die Plattformen (z.B. Meta) zu entrichten ist, ist nicht in der Vergütung der Joller Consulting GmbH enthalten und wird vom Vertragspartner separat getragen.
5.2. Die Initialrate wird vor Beginn der Vorbereitungszeit in Rechnung gestellt. Die Zahlung der Initialrate ist Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten durch die Joller Consulting GmbH.
5.3. Die monatlichen Raten für die Betreuung werden jeweils zu Beginn des Schaltungsmonats (ausgehend vom vertraglich vereinbarten voraussichtlichen Schaltungsdatum) in Rechnung gestellt.
5.4. Unabhängigkeit von Verzögerungen: Die Joller Consulting GmbH ist berechtigt, die monatlichen Raten pünktlich zum vereinbarten voraussichtlichen Schaltungsdatum in Rechnung zu stellen, auch wenn die Kampagne aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegen (z.B. fehlender Meta-Zugriff, verspätete Freigaben, fehlendes Werbematerial, Wunsch des Kunden nach späterem Start), noch nicht geschaltet werden kann. Der Vertragspartner ist in diesen Fällen zur vollumfänglichen Zahlung der Raten verpflichtet.
5.5. Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.6. Befindet sich der Vertragspartner mit einer Zahlung im Verzug (z.B. nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsstellung), ist die Joller Consulting GmbH berechtigt, ihre Leistungen per sofort einzustellen (z.B. laufende Kampagnen zu stoppen) und erst nach vollständigem Zahlungseingang wieder aufzunehmen. Die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners für die gesamte vereinbarte Laufzeit bleiben hiervon unberührt.
III. Zahlungsverzug / Mahngebühren
6. Mahnwesen und Inkasso
6.1. Im Falle einer verspäteten Bezahlung ist Joller Consulting GmbH berechtigt, Mahngebühren gemäss Gebührentabelle zu verrechnen. Die Joller Consulting GmbH ist vor Einleitung einer Betreibung nicht dazu verpflichtet, die in der Gebührentabelle aufgeführten Erinnerungen und/oder Mahnungen zu erheben.
6.2. Die Joller Consulting GmbH hat das Recht, zur Abwicklung dieses Vertrags Dritte beizuziehen. Die Joller Consulting GmbH hat ausserdem das Recht, dieses Vertragsverhältnis oder alle Forderungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen bzw. an Dritte abzutreten. Wird bei Zahlungsrückständen ein Dritter mit dem Inkasso beauftragt, können weitere Gebühren bzw. Kosten gemäss Gebührentabelle des (VSI) Verband Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute anfallen.
7. Gebührentabelle
Beschreibung
Gebühr/Kosten
Verzugszins
5%
1. Erinnerung
CHF 0.-
1. Mahnung
CHF 10.-
2. Mahnung
CHF 20.-
IV. Änderungen
8. Die Joller Consulting GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit durch schriftliche Mitteilung oder Mitteilung per E-Mail an den Vertragspartner mit einer Frist von 20 Tagen zu ändern. Die Änderung gilt als akzeptiert, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 10 Tagen nach deren Erhalt Einspruch dagegen erhebt.
V. Schlussbestimmungen
9. Eigenwerbung
9.1. Joller Consulting GmbH darf den Vertragspartner nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen auf einer Referenzliste aufführen, sofern nichts anderes vereinbart und es nicht als unzumutbar für den Vertragspartner erachtet wurde.
10. Datenschutz
10.1. Sofern in einem Vertrag nicht etwas anderes vereinbart wurde, gelten die Datenschutzbestimmungen der Joller Consulting GmbH, abrufbar unter https://www.joller-consulting.ch/.
11. Mitarbeiterschutz und Abwerbeverbot
11.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeiter der Joller Consulting GmbH oder von ihr eingesetzte Dritte abzuwerben oder direkte Vertragsbeziehungen zu ihnen zu begründen. Vorstehendes Abwerbungsverbot gilt mit Vertragsschluss und wirkt fort für die Dauer von einem (1 ) Jahr ab Beendigung der Vertragsbeziehung.
12. Höhere Gewalt
12.1. Die Joller Consulting GmbH haftet nicht für Schäden infolge von Leistungsausfall und Leistungsverzögerungen, die aufgrund unvorhersehbarer, von der Joller Consulting GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt) entstanden sind. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Pandemien/Epidemien, Feuer, Stromausfälle, behördliche Anordnungen, rechtmässige unternehmensinterne Arbeitsmassnahmen sowie der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.
13. Salvatorische Klausel
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht. Unwirksame Regelungen sind durch Bedingungen zu ersetzen, die der ursprünglichen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommen.
14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
14.1. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods), auch bekannt unter dem Wiener Kaufrecht, sind wegbedungen.
14.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist die Gemeinde Wollerau im Kanton Schwyz, Schweiz.
Impressum
Joller Consulting GmbH
Wilenstrasse 34
8832 Wilen bei Wollerau
Schweiz
E-Mail: andrej@joller-consulting.ch
Telefon: +41 79 106 24 33
UID: CHE-474.458.115
Website: https://www.joller-consulting.ch/
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